Bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen steht Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention an vorderster Stelle. Es geht um Gleichberechtigung und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Ziel der verschiedenen Einrichtungen ist es, Menschen in ihrer persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen und ihnen ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Normalität zu ermöglichen.